Was ist Incoterms DAP?

Was sind die Folgen des Transports mit einem Inkotherm DAP?

DAP ist eines der 11 Incoterms, die in den Regelungen der Incoterms 2011 standardisiert sind, und ersetzt seit dem 1. Januar 2011 die bisherigen Incoterms DDU, DES und DAF. DAP steht für „Delivery At Place“ oder auf Deutsch „Lieferung an den Bestimmungsort „. Das heißt, der Verkäufer trägt die Kosten für die Lieferung an den gewählten Bestimmungsort, er trägt auch das mit diesem Transport verbundene Risiko. Mit den Incoterms DAP muss der Verkäufer die Ausfuhrverzollung (Verzollung beim Verlassen des Landes) sicherstellen, ebenso wie die Einfuhrverzollung (Verzollung zur Einreise in das Bestimmungsland) sowie etwaige Zölle, die in der Verantwortung des Käufers liegen.

Der Versand in DAP ist die am häufigsten verwendete Lösung für E-Commerce-Websites.

Was bedeutet DAP konkret für den Verkäufer?

Als Verkäufer müssen Sie das tun, wenn Sie mit den Incoterms DAP senden:

  •  Organisieren und bezahlen Sie die Transportkosten bis zum mit dem Käufer vereinbarten Bestimmungsort.
  •  Verzollung von Exportgütern. Keine Sorge, die auf Expedismart.ch angebotenen Spediteure kümmern sich darum. Und in der Regel gibt es keine Zölle für die Exportzollabfertigung.
  •  Versichern Sie die Ware gegen Transportrisiken.
  •  Wenn Sie keine Rechnungsvorlage von Expedismart.ch verwenden, müssen Sie die DAP Incoterms in den Lieferbedingungen angeben.

Der Vorteil von DAP für den Verkäufer besteht darin, dass alle Kosten im Voraus bekannt sind. Die Transportkosten werden Ihnen vom Spediteur mitgeteilt und die Höhe der Versicherung hängt vom Wert Ihrer Ware ab. (1% des Warenwertes auf expedismart.ch)

Vorteile von DAP.

Der große Vorteil des DAP ist, dass Sie die Kosten kennen und diese bereits in das Angebot an den Käufer einbeziehen können. Sie können auch alle Verwaltungskosten für die Verpackung und die Vorbereitung der Sendung hinzufügen.

Dies ist bei den Incoterms EXW – ExWorks nicht der Fall, bei denen der Verkäufer ausschließlich dafür verantwortlich ist, die Ware dem Spediteur (vom Käufer bezahlt) in seinem Lager zur Verfügung zu stellen. In der Praxis wird der Verkäufer den Transport jedoch wahrscheinlich über die Konten des Käufers (bei den Spediteuren) organisieren müssen. Dies führt oft zu Verwaltungskosten, die Sie dem Käufer nicht erneut in Rechnung stellen werden.

Deshalb empfehlen wir die Verwendung dieser Incoterms. Und deshalb ist DAP die am häufigsten verwendete Incoterms im E-Commerce.

Was bedeutet DAP konkret für den Käufer?

Der Vorteil für den Käufer besteht darin, dass er den Transport von Waren, die er nicht vorbereitet oder verpackt hat, nicht organisiert.

Er plant auch nicht die Abholung in Ihrem Unternehmen, obwohl er die Öffnungszeiten nicht kennt.

Beim Versenden von DAP muss der Käufer Folgendes tun:

  •  Kümmern Sie sich um die Einfuhrverzollung. Auch wenn die von Expedismart.ch angebotenen Spediteure die Zollabfertigung durchführen, fragen manchmal die Zollbehörden des Ziellandes den Empfänger nach zusätzlichen Informationen.
  •  Zahlt Zollgebühren und Steuern.

In gewisser Weise ist es so, als würde der Käufer in seinem Land Waren kaufen, denn die Zollgebühren, die er zu zahlen hat, sind hauptsächlich die Mehrwertsteuer.

Wer bezahlt die Zollgebühren?

Bei den Incoterms DAP übernimmt der Verkäufer die Exportzollabfertigung. Dieser ist von der Steuer befreit. Die Zolleinfuhrzölle gehen vollständig zu Lasten des Empfängers.

Wenn Sie nicht möchten, dass der Empfänger die Zölle bezahlt, müssen Sie die Incoterms DDP wählen.

Beispiel für eine DAP-Sendung.

Die Goblet SA mit Sitz in Freiburg verkauft 1’000 Gläser an eine Kundenfirma in Deutschland für CHF 2’000 (ohne Steuern). Es wird vereinbart, dass der Versand nach den Incoterms DAP erfolgt.

Goblet SA kümmert sich um die Verpackung seiner 1.000 Gläser in mehrere Kartons und bucht die Sendung mit einem der Spediteure UPSFedExTNT oder Aramex. Da sie für das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware während des Transports verantwortlich ist, schließt die Goblet SA direkt zum Zeitpunkt der Buchung eine Transportversicherung ab.

Parallel dazu erstellt der Sachbearbeiter eine Handels- oder Proformarechnung mit allen notwendigen Informationen, einschließlich der Erwähnung in den Lieferbedingungen; Incoterms 2011: DAP. Wenn Goblet SA die Rechnungsvorlagen von Expedismart.ch verwendet, werden die Incoterms automatisch entsprechend Ihrer Wahl erwähnt.

Wenn der von Goblet SA gewählte Kurier des Spediteurs die Ware abholt, übergibt ihm das Unternehmen die Pakete sowie 3 Kopien der Handels- oder Proformarechnung und den per E-Mail erhaltenen Lieferschein.

Der Spediteur übernimmt die Exportverzollung und den Transport (Verzollungskosten sind im Transportpreis enthalten). Sobald die Brille in Deutschland angekommen ist, übernimmt der Spediteur die administrativen Schritte der Zollabfertigung. Sind die Angaben auf der Rechnung nicht korrekt genug oder sind für die Einfuhr andere Dokumente erforderlich, wird der Beförderer den Empfänger nach diesen Angaben fragen.

Nach erfolgter Verzollung liefert der Spediteur die Ware an den deutschen Kunden. Letzterer muss nur die Zölle bezahlen, die sich aus der Mehrwertsteuer (ca. 20%) und verschiedenen Verwaltungskosten zusammensetzen. In diesem Fall wahrscheinlich 450 CHF. (20% von CHF 2’000 + CHF 50 für Verwaltungskosten.)

Zusammenfassend lässt sich sagen:

Goblet SA bezahlt den Transportpreis und CHF 20 der Versicherung (1% bei CHF 2’000).

Der deutsche Kunde bezahlt die Einfuhrzölle (ca. 450 CHF) und die SA-Cup-Rechnung von 2’000 CHF.

Der Versand in DAP ist die am häufigsten verwendete Lösung für E-Commerce-Websites.