Paketentübung ohne Versicherung

Paketentübung ohne Versicherung

Erstattung von Paketen ohne Versicherung

Sie haben Anspruch auf eine Erstattung, wenn Ihr Paket während des Transports beschädigt wird oder verloren geht. Wenn Sie jedoch keine Versicherung abgeschlossen haben, gelten für den Lufttransport das Warschauer Abkommen oder das Übereinkommen von Montreal und für den Strassentransport die CMR (Internationales Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Strassengüterverkehr). Für Sendungen, die im Inland befördert werden (das Land nicht verlassen), gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Das Warschauer oder das Montreal Abkommen

Dies ist das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die internationale Beförderung im Luftverkehr. Im Falle einer Erstattung richten sich die Kosten nach dem Gewicht des Pakets. Im Abkommen beträgt die Erstattung etwa 22 CHF pro Kilogramm, dieser Betrag kann sich jedoch aufgrund des Wechselkurses oder neuer Vorschriften ändern. Darüber hinaus gibt es einen Höchstbetrag von 113 CHF, der verwendet wird, wenn der berechnete Betrag niedriger als 113 CHF ist, aber der deklarierte Wert der Ware höher ist.

BEISPIEL: Eine Ware hat einen Wert von 1’000 CHF, wiegt aber nur 1 kg und wurde für 70 CHF per Luftfracht verschickt. Nun ist die Ware beschädigt und der Absender fordert eine Entschädigung. Wenn der Spediteur voll haftet, geschieht Folgendes:

Berechnung: 1kg x 22 CHF = 22 CHF (das Ergebnis ist kleiner als 113 CHF. Daher nehmen wir automatisch 113 CHF an, da der Wert der versendeten Ware höher ist als 113 CHF)

113 CHF + 70 CHF (Versandkosten) = 183 CHF Erstattungsbetrag

Es ist möglich, einen höheren Betrag als 113 CHF zu erhalten, wenn der berechnete Wert höher ist. Der Rückerstattungsbetrag kann jedoch den Wert der Ware nicht übersteigen.

CMR (Internationales Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Strassengüterverkehr)

Wurde das Paket auf der Strasse transportiert, betragen die Rückerstattungskosten pro Kilogramm etwa 8,33 CHF. Der Betrag kann sich jedoch aufgrund des Wechselkurses oder neuer Vorschriften ändern. Ausserdem beträgt der Höchstbetrag in der Schweiz 130 CHF, er wird verwendet, wenn der berechnete Betrag niedriger als 130 CHF ist, der angegebene Wert der Ware jedoch höher ist.

BEISPIEL: Eine Ware hat einen Wert von 1’000 CHF, wiegt aber nur 1 kg und wurde für 50 CHF auf dem Postweg verschickt. Nun ist die Ware beschädigt und der Absender fordert eine Entschädigung. Wenn der Transportunternehmer voll haftet, geschieht Folgendes:

Berechnung: 1kg x 8,33 CHF = 8,33 CHF (das Ergebnis ist weniger als 130 CHF. Daher nehmen wir automatisch 130 CHF, da der Wert der Ware höher ist als 130 CHF)

130 CHF + 50 CHF (Versandkosten) = 180 CHF Erstattungsbetrag

Es ist möglich, einen höheren Betrag als 130 CHF zu erhalten, wenn der berechnete Wert höher ist. Der Erstattungsbetrag kann jedoch nicht höher sein als der Wert der Ware.

Der angegebene Wert wird für die Berechnung verwendet.

Achten Sie daher darauf, in den Versandpapieren den korrekten Wert der Waren anzugeben.

Haftung des Transportunternehmens

Eine vollständige oder teilweise Haftungsbefreiung ist möglich, wenn der Beförderer nachweist, dass die Person, die den Schaden geltend macht, zu dem Schaden beigetragen hat. Zum Beispiel, wenn die Güter nicht ordnungsgemäss verpackt waren.

Deshalb ist es wichtig, Ihr Paket mit einer geeigneten und sicheren Verpackung vor Beschädigungen zu schützen.

Folgeschäden an Gütern, wie z. B. entgangener Gewinn, Verdienstausfall, Geschäftsausfall, werden nach dem CMR (Internationales Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im Strassengüterverkehr) nicht entschädigt.

Rückerstattung ohne Versicherung:
Wie kann ich ein beschädigtes Paket melden?

Wenn eine Sendung während des Transports beschädigt wird, muss der Empfänger dies Expedismart melden (natürlich nur, wenn die Sendung über Expedismart erfolgt ist). Diese Meldung muss spätestens am ersten Werktag nach der Lieferung erfolgen. Bei Schäden, die von aussen nicht sichtbar sind, muss die Reklamation spätestens innerhalb von 7 Tagen (ausgenommen Sonn- und Feiertage) nach der Lieferung erfolgen, und innerhalb von 21 Tagen bei verspäteter Lieferung.

Dazu muss der Kunde den Schaden über die Schaltfläche in der Rubrik „Meine Sendungen“ seines Benutzerprofils an Expedismart melden. Wenn es nicht möglich ist, den Schaden auf elektronischem Wege zu melden, kann der Kunde Expedismart telefonisch oder auf jede andere sinnvolle Weise, vorzugsweise jedoch schriftlich, kontaktieren. Wenn möglich, wird der Schaden auch auf dem Lieferschein vermerkt.

In der Erklärung muss der Kunde den Zustand der Verpackung und den Schaden angeben. Zu diesem Zweck bitten wir um Belege, wie z. B. Fotos der Verpackung und/oder der Sendung und den vom Kurier unterzeichneten Lieferschein.

Expedismart leitet die Erklärung und die Belege an den Frachtführer weiter. Der Beförderer beauftragt einen Sachverständigen, der die Übereinstimmung zwischen Inhalt und Verpackung bestätigt. Das vom Beförderer in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten entscheidet über die Haftung des Beförderers.

Bitte bewahren Sie die folgenden Unterlagen auf, bis die Erstattung erfolgt ist:

  • Eine Kopie der Handels- oder Proforma-Rechnung, die der Sendung beigefügt war.
  • Bewahren Sie die Verpackung des Pakets sowie die beschädigte Ware auf
  • Fotos der beschädigten Waren und der Verpackung

Verlorene Pakete

Im Falle eines verlorenen Pakets informieren Sie uns bitte so schnell wie möglich.

Wenn ein Paket verloren gegangen ist, müssen wir warten, bis das Zustellungsdatum verstrichen ist, bevor wir Nachforschungen anstellen können. Wenn das Paket durch die Nachforschungen des Spediteurs nicht gefunden werden kann, wird es als verloren erklärt und der Absender wird entschädigt. Um den Betrag zu erstatten, bitten wir den Kunden, uns alle erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen, um den Wert der verlorenen Sendung zu ermitteln.

Versichern Sie Ihre Waren mit Expedismart

Wir von Expedismart haben mit der Versicherungsgesellschaft AXA Bedingungen ausgehandelt, die es unseren Kunden ermöglichen:

  • Waren bis zu 100’000 Schweizer Franken zu versichern, statt nur 50’000 Schweizer Franken
  • Kunstwerke mit einem Versicherungsschutz von bis zu 25’000 Franken zu versenden
  • Dokumente bis zu einem Wert von 5’000 Franken zu versichern

Sie können Dokumente über Expedismart versichern. Diese Versicherung deckt speziell die Reproduktion des Dokuments, zum Beispiel die Reproduktion eines verlorenen Reisepasses.

Die Kosten für die AXA-Versicherung belaufen sich auf 1 % des bei der Buchung angegebenen Wertes, mindestens jedoch auf 10 CHF. Beträgt der Wert Ihrer Waren beispielsweise CHF 2’000, so belaufen sich die Kosten für die Versicherung auf CHF 20. Wir empfehlen Ihnen, die allgemeinen Bedingungen der AXA zu lesen, wenn Sie Ihre Waren über Expedismart versichern möchten.